Neues Datenschutzgesetz ab 01.09.2023
Liebe Mitglieder, liebe Interessierte der VSMMV-Webseite
Die Fachstelle für Vereine (vitamin B) schreibt in ihrer Erklärung zur bevorstehenden Gesetztesanpassung:
Am 1. September 2023 tritt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (DSG) mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV) in Kraft. Diese gesetzlichen Grundlagen regeln den rechtlichen Umgang mit den sogenannten Personendaten. Sie passt sich an die Digitalisierung und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an.
Datenschutz ist kein bürokratischer Selbstzweck. Vielmehr geht es um den Schutz von Menschen und deren Persönlichkeitsrechten. Das neue Datenschutzgesetz enthält keine spezifischen Bestimmungen speziell für Vereine. Es erfordert auch nicht, Vereinsmitglieder proaktiv auf den 1. September 2023 zu informieren. Auf jeden Fall braucht es aber ab dann eine Datenschutzerklärung. Ein Verein verfügt über viele Personendaten hauptsächlich seiner Mitglieder). Damit muss er sorgfältig umgehen. Der Vereinsvorstand trägt die Verantwortung für den datenschutzkonformen Umgang mit diesen Daten. Er ist namentlich dafür verantwortlich, dass der Verein über eine Datenschutzerklärung verfügt.
Wir haben jetzt die nötigen Anpassungen in unserer Datenschutzerklärung vorgenommen, um mit diesen die Vorgaben des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) ab 1. September 2023 zu erfüllen. Der VSMMV nimmt die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Datenschutz sehr ernst. Auf unserer Website finden sich die Details dazu unter Datenschutzerklärung.